Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Benötigen Sie als Privatperson einen Rat oder eine Auskunft, ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer betragen (§ 34 RVG).

Benötigen Sie ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, müssen Sie maximal 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen.

Soll ich Sie nicht nur beraten, sondern Sie außergerichtlich vertreten und zum Beispiel an Ihren Vermieter oder Arbeitgeber schreiben, richtet sich die Gebühr nach den Nummern 2300 ff. des Vergütungsverzeichnisses (VV) des RVG.

Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, um den es in der rechtlichen Auseinandersetzung geht – dem sogenannten Gegenstandswert. Die Gebührenstaffelung nach Gegenstandswert können Sie der Anlage 2 zum RVG entnehmen. Konnte ich eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, fällt außerdem eine Einigungsgebühr an.

Hinzu kommen immer die Mehrwertsteuer sowie eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro.

Für Ihre gerichtliche Vertretung fällt grundsätzlich eine Verfahrensgebühr an, auf die die außergerichtlich bereits angefallene Geschäftsgebühr zur Hälfte angerechnet wird.

Für die Vertretung im Gerichtstermin fällt eine weitere Termingebühr an.